Bis 09. November 2022: Durchführung der Sichtung

Um ein möglichst realitätsnahes und umfassendes Bild der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu gewinnen, erhielten überregionale Organisationen (Bezirksjugendwerke, Bezirkskantorinnen und -kantoren, Landesstellen der Verbände, etc.) in den letzten Tagen einen Link, um die Sichtung für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Der Link ermöglicht es ihnen, die eingetragenen Angebote der Gemeinden einzusehen (nicht zu bearbeiten!). Sollten fehlende Angebote bemerkt werden, können die Bezirksverantwortlichen die Organisationen gegebenenfalls darauf hinweisen, so dass die Daten in der Statistik die tatsächliche Situation vor Ort möglichst genau abbilden. Eine detaillierte Anleitung zur Sichtung findet sich im Downloadbereich.

Beispiele für eine gewinnbringende Sichtung

  • Gemeinde A hat zwar alle Gruppen für Kinder und Jugendliche erfasst – aber keine Eintragung zu den Kinder- und Jugendfreizeiten gemacht, die in der Gemeinde angeboten werden. Dies fällt Ihnen auf, Sie fragen nach. Der Verantwortliche von Gemeinde A merkt, dass er diesen Bereich vergessen hat und trägt die Freizeiten nach.
  • Gemeinde B und C führen gemeinsam einen vierteljährlichen Jugendgottesdienst durch. Weder Gemeinde B noch Gemeinde C hat dies in der Statistik eingetragen, weil sich jeder auf den anderen verlassen hat. Sie weisen per E-Mail die beiden Verantwortlichen von B und C darauf hin – einer von beiden trägt den Jugendgottesdienst nach.
  • Gemeinde D und E bieten gemeinsam eine Jungschar an, haben diese aber jeweils als eigene Jungschar eingetragen, so dass die Jungschar nun doppelt vermerkt ist. Sie weisen per E-Mail die beiden Verantwortlichen von D und E darauf hin und bitten sie, untereinander abzusprechen, welche der beiden Gemeinden die Meldung beibehält.

Bitte beachten Sie bei der Sichtung:

Wenn Sie in der Auswahl im Jahr 2021 bereits alle laufenden regelmäßigen Gruppen für das Schuljahr 21/22 gemeldet haben, so bezieht sich dies auf das komplette Schuljahr und muss nicht nochmal in 2022 eingetragen werden. NUR wenn es noch zusätzlich Projekte und Veranstaltungen in 2022 gab, sollten diese in das Kalenderjahr 2022 eingetragen werden. Ansonsten bitte nur 1-mal die Jungschar / Chor usw. eintragen (egal ob im Jahr 2021 ODER 2022). Als Sichtende brauchen Sie die Organisationen nicht auf derartige Doppelmeldungen hinweisen, wenn diese lediglich in beiden Jahren eingetragen sind. Solche Fälle werden an späterer Stelle von unserer Seite korrigiert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Dieser Beitrag wurde unter Projektgruppe veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.