5.1. Allgemeine Angaben
Art der Gruppe
Unter gruppenbezogenen Angeboten werden solche verstanden, die in regelmäßigen Abständen, d.h. mindestens einmal im Monat, in einem zeitlich begrenzten Rahmen (in Stunden) durchgeführt werden. Gruppenbezogene Angebote sind anders als Projekte und Veranstaltungen nicht auf einen Zeitraum beschränkt, sie sind auf Dauer angelegt.
Als Teilnehmer/-innen einer Gruppe gelten junge Menschen, die regelmäßig, d.h. an mindestens der Hälfte der Gruppentreffen, teilnehmen. Die Teilnehmer/-innen sind in der Regel durch eine Beziehung zueinander (z.B. persönliches Zugehörigkeitsgefühl) und/oder eine Verbindung zum Träger (z.B. formale Mitgliedschaft, Quasi-Mitgliedschaft) gekennzeichnet.
Erläuterungen:
• Jungschar- oder Kindergruppen: klassische Jungschar, …
• Jugendgruppen: Jungenschaft, Teenie-Kreis, Jugendkreis, …
• Trainee-Gruppen / Schülermentorenprogramm: Junior-Team, SMP-Gruppe, …
• Pfadfinder/-innen: Wölflinge, (Jung-)Pfadfinder/-innen, Ranger/Rover, …
• Gruppen für junge Erwachsene: Hauskreise, Kochgruppen, …
• Gruppen für Familie (ohne Krabbelgruppen): Familientreff, Familienkreis, …
• Theater- und Kreativgruppen: regelmäßige Theatergruppe, Töpferkreis, …
• Sportgruppen: regelmäßige Fußballgruppen, Handballgruppen, Laufgruppen, …
• Mitarbeiter/-innenkreise: regelmäßige Vorbereitungskreise, Mitarbeitendenversammlungen, …
• Gremien und Organe der Jugendarbeit: Ausschüsse, …
• Sonstiges
5.1.1. Typische Dauer und Häufigkeit
Anzahl der (Gruppen-)Treffen pro Monat
Bitte geben Sie die Anzahl der (Gruppen-)Treffen pro Monat ein, maximal möglich ist 31.
Beispiele:
Eine Jungschar findet einmal pro Woche statt und dauert 1,5 Stunden: Bitte geben Sie „4“ bei der Anzahl der Treffen ein.
Eine Sportgruppe findet zweimal pro Woche statt, Dauer jeweils eine Stunde: Bitte geben Sie „8“ bei der Anzahl der Treffen ein.
Ein Mitarbeitendentreff aller Jungscharmitarbeitenden trifft sich einmal im Monat, Dauer 2 Stunden: Bitte geben Sie „1“ bei der Anzahl der Treffen ein.
Durchschnittliche Dauer eines Gruppentreffens in Minuten
Bitte geben Sie die durchschnittliche Dauer eines Treffens in Minuten ein, maximal möglich ist 1440.
Beispiele:
Eine Jungschar findet einmal pro Woche statt und dauert 1,5 Stunden: Bitte geben Sie „90“ bei der Dauer eines Gruppentreffens ein.
Eine Sportgruppe findet zweimal pro Woche statt, Dauer jeweils eine Stunde: Bitte geben Sie „60“ bei der Dauer eines Gruppentreffens ein.
Ein Mitarbeitendentreff aller Jungscharmitarbeitenden trifft sich einmal im Monat, Dauer 2 Stunden: Bitte geben Sie „120“ bei der Dauer eines Gruppentreffens.
5.1.2. Gewöhnlicher Durchführungsort
Angabe der Postleitzahl
Als gewöhnlicher Durchführungsort ist der geografische Ort zu verstehen, an dem das Angebot in der Regel bzw. überwiegend stattfindet.
Bei Angeboten im Ausland geben Sie bitte „11111“ ein.
Bei Angeboten ohne festen Ort und bei digitalen Angebote geben Sie bitte „00000“ ein.
Beispiele:
Eine Jungschar findet im Gemeindehaus vor Ort statt: Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Ortes ein.
Eine feste Wandergruppe trifft sich zweimal im Monat zu einer Wanderung in der Region: Bitte geben Sie als Postleitzahl „00000“ ein.
Ort des Angebots
Bitte wählen Sie den Ort aus, an dem das zu meldende Angebot überwiegend stattfindet.
Erläuterungen:
• Gruppenraum (ausschließlich Kinder- und Jugendarbeit): Jugendgruppenraum einer Kirchengemeinde, …
• Gruppenraum (auch für andere Zwecke): Gruppenraum eines Gemeindehauses / Mehrzweckgebäudes, …
• Sportstätte: Sportplatz, Bolzplatz, …
• Schulgebäude: Klassenzimmer, Schulcafé, Schulaula, …
• Öffentlicher Raum: Festplatz, Skateranlage, Marktplatz, Fußgängerzonen, Parkanlagen, Wälder, …
Wird das Angebot digital durchgeführt?
Bitte geben Sie an, ob das zu meldende Angebot digital durchgeführt wird, bzw. digitale Elemente enthält. Bitte unterscheiden Sie bei der Option „teilweise digital“ einerseits die digitale Durchführung aufgrund der Corona-Pandemie (z.B. wegen Lockdown) und andererseits die (teilweise) Planung einer digitalen Durchführung bzw. die Einbindung digitaler Elemente unabhängig von Pandemieauswirkungen.
Beispiele:
Eine Jugendgruppe trifft sich während des Lockdowns digital auf Zoom: Bitte geben Sie „teilweise digital wegen Corona-Einschränkungen“ an.
Ein Jugendhauskreis von Studierenden in verschiedenen Städten wird per Skype durchgeführt: Bitte geben Sie „ausschließlich digital“ an.
Eine Sportgruppe trifft sich während des Lockdowns nicht, danach wieder regelkonform: Bitte geben Sie „nicht digital“ an.
Eine Jugendgruppe trifft sich wöchentlich im Gemeindehaus und einmal monatlich digital zum Spielen eines Videospiels: Bitte geben Sie „teilweise digital (unabhängig von Corona)“ an.
5.2. Öffentliche Förderung
Wurde das Angebot aus öffentlichen Mitteln direkt finanziell gefördert?
Bitte geben Sie an, ob bzw. welche Förderung das zu meldende Angebot aus öffentlichen Mitteln erhalten hat. Öffentliche Mittel meint hier jegliche Zuschüsse von Kommune, Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land, Bund oder EU, aber auch internationaler Jugendwerke und vergleichbare öffentliche Fördertöpfe. Das Angebot kann dabei direkt oder über eine pauschale Trägerförderung durch verbandsintern weitergegebenen Fördermitteln gefördert sein.
Wurden sonstige Förderungen / Drittmittel genutzt?
Bitte geben Sie an, ob das zu meldende Angebot sonstige (nicht-öffentliche) Förderungen bzw. Drittmittel erhalten hat. Darunter fallen z.B. Fördermittel von einem (nicht-internationalen) Jugendwerk, einem Verband, einer Kirchengemeinde, etc.
5.3. Trägerschaft / Kooperation
Das Angebot wird (zumindest teilweise) verantwortet von bzw. mit …
Bitte geben Sie immer Ihre Organisation als Träger des Angebotes an und wählen ggf. weitere Kooperationspartner aus. Verantwortet meint hier, in welcher (Teil-)Trägerschaft das Angebot liegt.
Beispiele:
Eine Kirchengemeinde beauftragt einen CVJM mit der Durchführung einer Jungschar: Bitte wählen Sie „Kirchengemeinde (auch Jugendwerk)“ und „CVJM“ aus.
Der örtliche VCP bietet gemeinsam mit dem EC eine Pfadfindergruppe an: Bitte wählen Sie „EC“ und „VCP“ aus.
Für das Angebot besteht eine Kooperation mit …
Kooperation meint hier eine Zusammenarbeit mit Organisationen auch außerhalb der evangelischen Strukturen.
Beispiele:
Ein Jugendwerk bietet eine Jungschar im Rahmen der Ganztagsschule an: Bitte wählen Sie hier „Schule“ und die entsprechenden Folgefragen aus.
Eine Sportgruppe trainiert regelmäßig mit dem Sportverein vor Ort: Bitte wählen Sie „Sportverein“ aus.
Die Mitarbeitenden zweier Kirchengemeinden einer Verbundkirchengemeine besuchen einen gemeinsamen Mitarbeitendenkreis: Bitte wählen Sie „Nachbarkirchengemeinde(n)“ aus.
5.4. Teilnehmende
Als Teilnehmer/-innen einer Gruppe gelten junge Menschen, die regelmäßig, d.h. an mindestens der Hälfte der Gruppentreffen, teilnehmen. Die Teilnehmer/-innen sind in der Regel durch eine Beziehung zueinander (z.B. persönliches Zugehörigkeitsgefühl) und/oder eine Verbindung zum Träger (z.B. formale Mitgliedschaft, Quasi-Mitgliedschaft) gekennzeichnet.
Anzahl nach Alter und Geschlecht
Bitte geben Sie die Anzahl der Teilnehmenden nach Alter und Geschlecht ein. Wenn Ihnen die exakten Anzahlen nicht bekannt sind, geben Sie bitte Rundungen ein.
Beispiel:
Eine Jungschar wird überwiegend von unter 10-Jährigen besucht: Bitte geben Sie die Anzahl der Jungen in das Kästchen „m“ ein und die der Mädchen in das Kästchen „w“, ggf. getrennt nach den unterschiedlichen Altersgruppen.
5.5. Tätige Personen
Ehrenamtliche pädagogisch tätige Personen
Bitte tragen Sie die Anzahl der ehrenamtlich pädagogisch tätigen Personen ein. Ehrenamtlich Tätige sind Personen jeglichen Alters, die sich freiwillig, unentgeltlich oder gegen eine geringfügige Entschädigung für gemeinnützige Aufgaben in einem institutionellen Rahmen zur Verfügung stellen. Als tätige Personen werden diejenigen bezeichnet, die bei der Durchführung des Angebots anwesend sind und/oder sich im Idealfall auch an der Vor- und/oder Nachbereitung des Angebots beteiligen.
Unter ehrenamtlichem Engagement werden keine Aktivitäten gefasst, die von haupt- oder neben-beruflich Tätigen als Überstunden oder im Rahmen eines Praktikums, des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) geleistet werden. Hauswirtschaftliches und technisches Personal sowie Beschäftigte aus der Verwaltung sind nicht zu berücksichtigen.
Beispiele:
Eine Mädchenjungschar wird von zwei Abiturientinnen geleitet: Bitte geben Sie „2“ in das Feld unterhalb des „w“ in der entsprechenden Altersgruppe ein.
Bei einer Theatergruppe helfen Eltern regelmäßig aus: Bitte geben Sie die Anzahl der Eltern in der entsprechenden Altersgruppe an.
Ein Trainer trainiert die Sportgruppe gegen eine Aufwandsentschädigung: Bitte geben Sie „1“ in der entsprechenden Altersgruppe ein.
Mitarbeit von haupt- und nebenberuflich Tätigen
Als hauptberuflich pädagogisch Tätige werden diejenigen bezeichnet, die in der Regel mindestens mit der Hälfte der tarifrechtlich geregelten wöchentlichen Arbeitszeit beim durchführenden Träger der Kinder- und Jugendhilfe angestellt sind. Die Tätigkeit der hauptberuflich bzw. hauptamtlich Beschäftigten muss nicht nur auf das jeweilige Angebot bezogen sein, aber die Tätigen müssen bei der Durchführung des Angebots anwesend sein und/oder sich an der Vor- und/oder Nachbereitung des Angebots beteiligen.
Als nebenberuflich pädagogisch tätige Personen werden diejenigen bezeichnet, die mit weniger als der Hälfte der tarifrechtlich geregelten wöchentlichen Arbeitszeit gegen Entgelt tätig sind. Die Tätigkeit der nebenberuflich bzw. nebenamtlich Beschäftigten muss nicht nur auf das jeweilige Angebot bezogen sein, aber die Tätigen müssen bei der Durchführung des Angebots anwesend sein und/oder sich an der Vor- und/oder Nachbereitung des Angebots beteiligen. Bei den haupt- und nebenberuflich tätigen Personen sind nur die anzugeben, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis zum durchführenden Träger des Angebots stehen.
Hauswirtschaftliches und technisches Personal sowie Beschäftigte aus der Verwaltung sind nicht zu berücksichtigen.
Beispiel:
Eine angestellte Jugendreferentin leitet einen Jugendkreis: Bitte geben Sie „1“ bei der entsprechenden Altersgruppe ein.
Eine Pfarrerin und ein Vikar arbeiten in einem Kreis für Junge Erwachsene mit: Bitte tragen Sie bei-de Personen bei der jeweiligen Altersgruppe ein.
Sonstige pädagogisch tätige Personen
Bitte geben Sie an, ob bei dem zu meldenden Angebot Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personen im FSJ / FÖJ, Personen im BFD, Personen im Praktikum und/oder sonstige Personen tätig sind und tragen Sie anschließend die Anzahl getrennt nach Geschlecht ein.
Unter sonstige pädagogisch tätige Personen werden hier Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie Praktikantinnen/Praktikanten, die sich über einen längeren Zeitraum in der Organisation befinden, gefasst. Die Tätigkeit muss nicht nur auf das jeweilige Angebot bezogen sein, aber die oben genannten tätigen Personen müssen bei der Durchführung des Angebots anwesend sein und/oder sich an der Vor- bzw. Nachbereitung des Angebots beteiligen.
Hauswirtschaftliches und technisches Personal sowie Beschäftigte aus der Verwaltung sind nicht zu berücksichtigen.
Beispiele:
Eine FSJ-lerin leitet eine Jungschar: Bitte wählen sie „Personen im FSJ / FÖJ“ aus und tragen Sie in das Kästchen unterhalb des „w“ eine „1“ ein.
Ein Student ist auf 450-Euro-Basis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig Bitte geben Sie „1“ bei „geringfügig Beschäftigte“ ein.
Eine Studentin arbeitet im Rahmen ihres Praxissemesters mit einer Sportgruppe: Bitte geben Sie „1“ bei „Personen im Praktikum“ ein.
5.6. Themenschwerpunkte
Bitte wählen Sie bis zu 3 Themenschwerpunkte Ihres Angebots aus.
Mit Themenschwerpunkten sind Themen und Inhalte sowie pädagogische Settings gemeint, mit denen sich bewusst beschäftigt bzw. auseinandergesetzt wird. Dabei geht es um das grundsätzliche Leitthema bzw. Ziel, mit dem das Angebot stattfindet. Nicht erfasst werden soll das Selbstverständnis bzw. die Grundausrichtung des Trägers (wie etwa „Gemeinschaftserfahrung“, „Geselligkeit“, „Soziales Lernen“, „Freizeitbeschäftigung“), wodurch die Angebote atmosphärisch geprägt werden sollen. Im Bereich der offenen Angebote stellen Themenschwerpunkte die Inhalte dar, die neben dem offenen Bereich angeboten werden.
Hinweis: Wenn das Angebot (auch) religiöse Aspekte beinhaltet, was bei den meisten Angeboten im evangelischen Bereich der Fall sein dürfte, wählen Sie immer (auch) „Religion“ aus. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein christliches Lied gesungen wird oder Themen eine Rolle spielen, die mit dem kirchlichen Leben zusammenhängen. Auch bei diakonischen Aktivitäten, die christlich motiviert sind, sollte „Religion“ angekreuzt werden.
Beispiele:
Eine regelmäßig trainierende Handballgruppe beginnt immer mit einer Andacht: Bitte wählen Sie „Religion“ und „Sport“ aus (ggf. weitere).
Eine Theatergruppe probt gemeinsam mit Geflüchteten: Bitte geben Sie „Gesellschaft und Kultur“ und „Kunst und Kultur“ an (ggf. weitere).
In einer Trainee-Gruppe werden zukünftige Mitarbeitende ausgebildet: Bitte geben Sie „Didaktik und Methodik“ an (ggf. weitere).