Besteht eine Pflicht, die Statistik auszufüllen?

Im Prinzip ja: Die Erhebung im Rahmen von “Jugend zählt“ vereint verschiedene Erhebungen, für die es unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt:

  • Die „Statistik zu den öffentlich geförderten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit“ ist eine staatliche Pflichtstatistik, die in §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuches geregelt ist. Wer öffentlich geförderte Angebote der Jugendarbeit durchführt (bspw. eine Freizeit mit einer Förderung aus Landesjugendplanmitteln), muss diese Daten melden. Das Statistische Landesamt ist für die Durchführung dieser Statistik zuständig. Es ist uns gelungen, dass diese Erhebung nicht separat erfolgt, sondern in „Jugend zählt“ integriert wird, um die Berichtspflichtigen vor Ort zu entlasten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
  • Über die o.g. Angebote hinaus erhebt „Jugend zählt“ auch noch weitere Daten, mit denen zugleich die bundesweite Statistik der aej erfüllt wird. Die aej (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland) kann keine Pfarrämter und Jugendverbände in Baden-Württemberg zur Beteiligung verpflichten. Mit der Bearbeitung von „Jugend zählt“ tragen Sie aber auch zu dieser Statistik auf EKD-Ebene bei.
  • Neben der Integration der beiden genannten Statistiken zielt „Jugend zählt“ insbesondere auf eine verlässliche Datengrundlage für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Landeskirchen Baden und Württemberg. Hierzu gibt es keine Pflicht im kirchenrechtlichen Sinne. Die Statistik beruht jedoch auf einem Vorhaben, das von den Synoden begrüßt, angestoßen und finanziert wurde. Seitens der Kirchenleitungen und der Jugendverbände wird zur Beteiligung an der Statistik aufgefordert. Das OKR-Rundschreiben vom 09.02.2021 formuliert: „Wir gehen […] davon aus, dass alle Angeschriebenen sich an der Erhebung beteiligen.“

Es ist uns bewusst, dass das Ausfüllen der Statistik mit Arbeit vor Ort verbunden ist. Zugleich trägt die Bündelung der drei Statistiken zu einer Vermeidung von Doppelarbeit bei. Wer die Statistik nicht ausfüllt, wird von uns im Auftrag der Landeskirchen mehrfach daran erinnert werden. Natürlich kann letztlich niemand gezwungen werden. Der Rücklauf von 85% bei „Jugend zählt“ im Jahr 2012/13 zeigt, dass es gelingen kann, hier eine Gemeinschaftsaktion umzusetzen, zu der möglichst alle beitragen und von der alle – auf den unterschiedlichsten Ebenen – profitieren. Klar ist: Wer seine Daten nicht meldet, beeinträchtigt damit nicht nur die Gesamtdaten, sondern auch die Ergebnisse, die bspw. auf Kirchenbezirksebene bereitgestellt werden.

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