Warum Statistik
- Besteht eine Pflicht, die Statistik auszufüllen?
Im Prinzip ja: Die Erhebung im Rahmen von “Jugend zählt“ vereint verschiedene Erhebungen, für die es unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt:
- Die „Statistik zu den öffentlich geförderten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit“ ist eine staatliche Pflichtstatistik, die in §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuches geregelt ist. Wer öffentlich geförderte Angebote der Jugendarbeit durchführt (bspw. eine Freizeit mit einer Förderung aus Landesjugendplanmitteln), muss diese Daten melden. Das Statistische Landesamt ist für die Durchführung dieser Statistik zuständig. Es ist uns gelungen, dass diese Erhebung nicht separat erfolgt, sondern in „Jugend zählt“ integriert wird, um die Berichtspflichtigen vor Ort zu entlasten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
- Über die o.g. Angebote hinaus erhebt „Jugend zählt“ auch noch weitere Daten, mit denen zugleich die bundesweite Statistik der aej erfüllt wird. Die aej (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland) kann keine Pfarrämter und Jugendverbände in Baden-Württemberg zur Beteiligung verpflichten. Mit der Bearbeitung von „Jugend zählt“ tragen Sie aber auch zu dieser Statistik auf EKD-Ebene bei.
- Neben der Integration der beiden genannten Statistiken zielt „Jugend zählt“ insbesondere auf eine verlässliche Datengrundlage für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Landeskirchen Baden und Württemberg. Hierzu gibt es keine Pflicht im kirchenrechtlichen Sinne. Die Statistik beruht jedoch auf einem Vorhaben, das von den Synoden begrüßt, angestoßen und finanziert wurde. Seitens der Kirchenleitungen und der Jugendverbände wird zur Beteiligung an der Statistik aufgefordert. Das OKR-Rundschreiben vom 09.02.2021 formuliert: „Wir gehen […] davon aus, dass alle Angeschriebenen sich an der Erhebung beteiligen.“
Es ist uns bewusst, dass das Ausfüllen der Statistik mit Arbeit vor Ort verbunden ist. Zugleich trägt die Bündelung der drei Statistiken zu einer Vermeidung von Doppelarbeit bei. Wer die Statistik nicht ausfüllt, wird von uns im Auftrag der Landeskirchen mehrfach daran erinnert werden. Natürlich kann letztlich niemand gezwungen werden. Der Rücklauf von 85% bei „Jugend zählt“ im Jahr 2012/13 zeigt, dass es gelingen kann, hier eine Gemeinschaftsaktion umzusetzen, zu der möglichst alle beitragen und von der alle – auf den unterschiedlichsten Ebenen – profitieren. Klar ist: Wer seine Daten nicht meldet, beeinträchtigt damit nicht nur die Gesamtdaten, sondern auch die Ergebnisse, die bspw. auf Kirchenbezirksebene bereitgestellt werden.
- Warum gibt es eine weitere Statistik?
Während andere kirchliche Statistiken meistens das gesamte Gemeindeleben in den Blick nehmen, sind für Jugend zählt besonders Kinder, Jugendliche und junge Menschen interessant. Nicht alle Angebote für diese Altersgruppen werden in den kirchlichen Statistiken erhoben. Außerdem erfasst Jugend zählt weitere Merkmale, die an anderen Stellen nicht erhoben werden (z.B. Freizeiten, Chöre, Angebote von Verbänden, …). Diese detaillierten Angaben zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden in unregelmäßigen Abständen abgefragt, das letzte Mal 2012/2013. Die Ergebnisse reflektieren die vielfältige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und werden auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert, bis hin zur Landessynode.
- Warum wird die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen während Corona erhoben?
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist im Wandel, das wurde und wird besonders während der Corona-Pandemie deutlich. Alte Angebote brechen weg, neue Formen entstehen. Um diesem Wandel gestaltend entgegen gehen zu können, braucht es einen guten Überblick über die aktuelle Lage. So sprach sich u.a. der württembergische Synodalausschuss für Bildung und Jugend dafür aus, den aktuellen Zeitpunkt zur Datenerhebung zu nutzen. Natürlich ist dem Leitungsteam von Jugend zählt bewusst, dass die Aktivitäten in Corona-Zeiten nicht das widerspiegeln, was die „Normalität“ der Angebote mit Kinder und Jugendlichen ausmacht. Dennoch ist genau diese aktuelle Realität für die Erhebung von Interesse.
Zuschuss
- Wenn ich bereits Zuschüsse für ein Angebot über oaseBW beantragt habe, muss ich nochmal die Fragebögen für Jugend zählt ausfüllen?
Nein, Sie haben alle relevanten Daten beim Beantragen des Zuschusses eingegeben.
Kirchengemeinde / Verband
- Bei uns wird die Konfi-Arbeit von einem Verband (z.B. CVJM, EC, …) durchgeführt. Wer gibt die Daten ein?
Bitte tragen Sie als Kirchengemeinde die Konfi-Arbeit ein, da die Konfi-Arbeit rechtlich von der Kirchengemeinde verantwortet wird. Bitte stimmen Sie sich dahingehend mit dem Verband vor Ort ab.
- In unserer Kirchengemeinde bieten wir nur Kindergottesdienst und Konfi-Unterricht an. Die Jugendarbeit liegt bei einem Verband (z.B. CVJM, EC, …). Müssen wir die Gruppen vom Verband auch eingeben?
Bitte sprechen Sie sich mit dem Verband vor Ort ab, wer die Gruppen meldet. Es reicht eine Eingabe.
Eingabezeitpunkt
- Warum sollen in der Eingabe für 2021 die laufenden Gruppen nicht eingegeben werden?
Weil Jugend zählt 2 auch die Fragen der amtlichen Statistik aufnimmt, und dadurch der entsprechenden Meldepflicht nachgekommen wird, sollen im im Januar 2022 alle die Angebote eingegeben werden, die ausschließlich im Jahr 2021 stattgefunden haben (z.B. Freizeiten, Einzelveranstaltungen, Projektchöre, …). Es geht also um Angebote, die im Jahr 2021 beendet wurden.
Dieser erste Eingabezeitpunkt ist notwendig, weil Jugend zählt 2 die entsprechenden Angaben für die amtliche Statistik erfragt und weitergibt. Die amtliche Statistik erfolgt im Kalenderjahresrhythmus. Damit alle Daten, die die amtliche Statistik betreffen, korrekt weitergegeben werden können, ist es notwendig, die Angebote aus 2021 im Januar 2022 anzugeben.
Eingabe
- Besteht eine Pflicht, die Statistik auszufüllen?
Im Prinzip ja: Die Erhebung im Rahmen von “Jugend zählt“ vereint verschiedene Erhebungen, für die es unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt:
- Die „Statistik zu den öffentlich geförderten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit“ ist eine staatliche Pflichtstatistik, die in §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuches geregelt ist. Wer öffentlich geförderte Angebote der Jugendarbeit durchführt (bspw. eine Freizeit mit einer Förderung aus Landesjugendplanmitteln), muss diese Daten melden. Das Statistische Landesamt ist für die Durchführung dieser Statistik zuständig. Es ist uns gelungen, dass diese Erhebung nicht separat erfolgt, sondern in „Jugend zählt“ integriert wird, um die Berichtspflichtigen vor Ort zu entlasten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
- Über die o.g. Angebote hinaus erhebt „Jugend zählt“ auch noch weitere Daten, mit denen zugleich die bundesweite Statistik der aej erfüllt wird. Die aej (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland) kann keine Pfarrämter und Jugendverbände in Baden-Württemberg zur Beteiligung verpflichten. Mit der Bearbeitung von „Jugend zählt“ tragen Sie aber auch zu dieser Statistik auf EKD-Ebene bei.
- Neben der Integration der beiden genannten Statistiken zielt „Jugend zählt“ insbesondere auf eine verlässliche Datengrundlage für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Landeskirchen Baden und Württemberg. Hierzu gibt es keine Pflicht im kirchenrechtlichen Sinne. Die Statistik beruht jedoch auf einem Vorhaben, das von den Synoden begrüßt, angestoßen und finanziert wurde. Seitens der Kirchenleitungen und der Jugendverbände wird zur Beteiligung an der Statistik aufgefordert. Das OKR-Rundschreiben vom 09.02.2021 formuliert: „Wir gehen […] davon aus, dass alle Angeschriebenen sich an der Erhebung beteiligen.“
Es ist uns bewusst, dass das Ausfüllen der Statistik mit Arbeit vor Ort verbunden ist. Zugleich trägt die Bündelung der drei Statistiken zu einer Vermeidung von Doppelarbeit bei. Wer die Statistik nicht ausfüllt, wird von uns im Auftrag der Landeskirchen mehrfach daran erinnert werden. Natürlich kann letztlich niemand gezwungen werden. Der Rücklauf von 85% bei „Jugend zählt“ im Jahr 2012/13 zeigt, dass es gelingen kann, hier eine Gemeinschaftsaktion umzusetzen, zu der möglichst alle beitragen und von der alle – auf den unterschiedlichsten Ebenen – profitieren. Klar ist: Wer seine Daten nicht meldet, beeinträchtigt damit nicht nur die Gesamtdaten, sondern auch die Ergebnisse, die bspw. auf Kirchenbezirksebene bereitgestellt werden.
- Ich weiß nicht alle notwendigen Angaben. Was soll ich tun?
Bitte fragen Sie Pfarrer:in, Jugendreferent:in oder Verantwortliche:n. Sie können auch die Teilen-Funktion einzelner Angebote oder ganzer Arbeitsbereiche nutzen. Nutzen Sie gerne das im Fragebogen verlinkte Handbuch (auch auf der Homepage zu finden https://www.jugend-zaehlt.de/handbuch-zu-jugend-zaehlt-2). Wenn Sie mit Verbänden/Kirchengemeinden vor Ort kooperieren, sprechen Sie bitte ab, welche Angebote von welcher Organisation eingegeben werden.
- Muss ich die Statistik ganz alleine ausfüllen?
Wir haben die Statistik so gestaltet, dass die Daten nicht von einer Person alleine ausgefüllt werden müssen. Sie können sowohl ganze Arbeitsbereiche teilen, als auch einzelne Angebote.
Teilen von Arbeitsbereichen:
Klicken Sie in der Statistik-Übersichtsseite auf dem Balken eines Arbeitsbereich auf „Teilen“. Sie können nun hinter „Teilen mit“ eine oder mehrere E-Mail-Adressen (getrennt durch Semikolon) eingeben. Geben Sie darüber hinaus an, wie lange das Ausfüllen möglich sein soll. Wir empfehlen 4 Wochen. Klicken Sie jetzt auf „teilen“. Die Empfänger erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit einem Link zu dem geteilten Arbeitsfeld.Teilen von einzelnen Angeboten:
Sie erstellen vorab einzelne Angebote, bevor Sie diese mit anderen Personen teilen. Zum Erstellen der Angebote klicken Sie auf den Arbeitsbereich, zu dem das Angebot gehört (z.B. für Jungscharen „C Gruppenangebote“. Klicken Sie „Erfassen“. Geben Sie in die erste Zeile die Beschreibung dieser Gruppe ein (z.B. „Jungschar Pinguine“). Scollen Sie ganz nach unten und klicken Sie „als Entwurf speichern“. Das Angebot ist nun angelegt, aber nicht ausgefüllt. Wählen Sie jetzt in der Statistik-Übersicht unter dem entsprechenden Arbeitsbereich beim angelegten Angebot die Option „Teilen“ aus (ganz rechts). Sie können nun hinter „Teilen mit“ eine oder mehrere E-Mail-Adressen (getrennt durch Semikolon) eingeben. Geben Sie darüber hinaus an, wie lange das Ausfüllen möglich sein soll. Wir empfehlen 4 Wochen. Klicken Sie jetzt auf „teilen“. Die Empfänger erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit einem Link zu dem angelegten Angebot. - Muss man immer den Auth-Code benutzen?
Den Auth-Code müssen Sie nur bei der Registierierung Ihrer Organisation in der oase (www.oase-bw.de) nutzen. Sie geben im Verlauf der Registierung eigene Zugangsdaten ein, die sie bei späteren Anmeldungen nutzen. Bitte notieren Sie sich ggf. diese Zugangsdaten.
- Sollen Gruppen von Ausschüssen und Gremienarbeit auch mit in die Statistik aufgenommen werden?
Sofern Personen unter 27 Jahren Teil eines Gremiums sind, geben Sie diese bitte ein (unter „Gruppenangebote“, Art des Angebots: „Gremien und Organe der Jugendarbeit“).
- Was hat Posaunenchor mit Jugendarbeit zu tun?
In Württemberg ist die Posaunenchorarbeit strukturell dem Evangelischen Jugendwerk zugeordnet und damit als Ganze Teil der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Über diese Zuordnung wurde die Statistik zu den Posaunenchören in Absprache mit den Verantwortlichen mit Jugend zählt 2 zusammengeführt, um den Meldeaufwand so gering wie möglich zu halten. Die Posaunenchorarbeit in Baden nutzt die Gelegenheit, in diesem Zuge die eigene Arbeit zu erfassen.
- Welche Altersspanne ist für Jugend zählt relevant?
Jugend zählt 2 legt den Fokus auf 6-Jährige bis 26-Jährige (nach SGB VIII § 7 Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen).
Im Arbeitsbereich Kindergottesdienst werden auch Jüngere in den Blick genommen.
- Wie lange brauche ich für die Eingabe?
Wir schätzen den Arbeitsaufwand für jede Person auf max. eine Stunde. Nutzen Sie hierfür die Teilen-Funktion, um den Arbeitsaufwand für alle so gering wie möglich zu halten. Die verantwortlichen Mitarbeiten kennen die einzugebenden Daten oft besser und können diese dann direkt eingeben.
- Wie teile ich ein einzelnes Angebot?
Sie erstellen vorab einzelne Angebote, bevor Sie diese mit anderen Personen teilen. Zum Erstellen der Angebote klicken Sie auf den Arbeitsbereich, zu dem das Angebot gehört (z.B. für Jungscharen „C Gruppenangebote“. Klicken Sie „Erfassen“. Geben Sie in die erste Zeile die Beschreibung dieser Gruppe ein (z.B. „Jungschar Pinguine“). Scrollen Sie ganz nach unten und klicken Sie „als Entwurf speichern“. Das Angebot ist nun angelegt, aber nicht ausgefüllt. Wählen Sie jetzt in der Statistik-Übersicht unter dem entsprechenden Arbeitsbereich beim angelegten Angebot die Option „Teilen“ aus (ganz rechts). Sie können nun hinter „Teilen mit“ eine oder mehrere E-Mail-Adressen (getrennt durch Semikolon) eingeben. Geben Sie darüber hinaus an, wie lange das Ausfüllen möglich sein soll. Wir empfehlen 4 Wochen. Klicken Sie jetzt auf „teilen“. Die Empfänger erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit einem Link zu dem angelegten Angebot.
- Wie teile ich einen Arbeitsbereich?
Klicken Sie in der Statistik-Übersichtsseite auf dem Balken eines Arbeitsbereich auf „Teilen“. Sie können nun hinter „Teilen mit“ eine oder mehrere E-Mail-Adressen (getrennt durch Semikolon) eingeben. Geben Sie darüber hinaus an, wie lange das Ausfüllen möglich sein soll. Wir empfehlen 4 Wochen. Klicken Sie jetzt auf „teilen“. Die Empfänger erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit einem Link zu dem geteilten Arbeitsfeld.
Sie haben in den FAQs keine Antwort gefunden?
Dann melden Sie sich direkt bei uns:
Yvonne Kienz
Telefon: 0711 9781-281
E-Mail: hotline@jugend-zaehlt.de